IMMOBILIENMARKT COBURG
Tool für Erben

Erbschaftssteuer auf Immobilien

Geerbtes Haus in Coburg — und jetzt? Berechne in 60 Sekunden die tatsächliche Steuerlast: mit allen Freibeträgen (§16 ErbStG), der Familienheim-Befreiung (§13 ErbStG, 200 m²-Regel bei Kindern), Versorgungsfreibetrag (§17) und Härteausgleich (§19 Abs. 3).

Wer erbt von wem?

Bestimmt Freibetrag (§16) und Steuersatz (§19, 7–50 %).

Vermögenswerte

Das Finanzamt bewertet nach Sachwert-/Vergleichs-/Ertragswertverfahren. Für die Erstrechnung Verkehrs- bzw. Marktwert nutzen.

Konten, Wertpapiere, Auto, Schmuck.

Resthypothek, offene Rechnungen, Bestattungskosten.

Familienheim-Befreiung (§13 ErbStG)

So funktioniert die Erbschaftssteuer 2026

Die Erbschaftssteuer ist bundeseinheitlich geregelt — der Coburger Bayern-Vorteil bei der Grunderwerbsteuer (3,5 %) gilt hier nicht. Die Steuerlast hängt von zwei Größen ab: dem persönlichen Freibetrag (Verwandtschaftsgrad) und dem Steuersatz (Vermögenshöhe).

Freibeträge §16 ErbStG (Stand 2026, unverändert seit 2009)

  • 500.000 € für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • 400.000 € für Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel mit verstorbenen Eltern
  • 200.000 € für Enkel, deren Eltern noch leben
  • 100.000 € für Eltern und Großeltern (nur Erbfall)
  • 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und sonstige Erwerber

Familienheim-Befreiung §13 (1) Nr. 4 ErbStG

Die selbst­genutzte Familienwohnung kann komplett steuerfrei sein, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Erblasser hat die Immobilie bis zuletzt selbst bewohnt (Ausnahme: Pflegeheim wegen zwingender Gründe)
  • Erbe nutzt die Immobilie unverzüglich und mindestens 10 Jahre selbst zu Wohnzwecken
  • Bei Kindern: Wohnfläche bis 200 m² komplett, darüber nur anteilig

Achtung: Bei vorzeitigem Auszug, Verkauf oder Vermietung binnen 10 Jahren fällt die Befreiung rückwirkend weg — das Finanzamt fordert die volle Steuer nach.

Stufentarif §19 ErbStG

Der Steuersatz wird auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewendet (nicht marginal). Bei Klasse I (Ehegatte, Kinder, Enkel) gelten 7–30 %, bei Klasse II (Geschwister, Nichten, Neffen) 15–43 %, bei Klasse III (alle Übrigen, z.B. Lebensgefährte) 30–50 %.

Bei knapper Stufen­überschreitung greift der Härteausgleich (§19 Abs. 3 ErbStG): die Mehrsteuer durch den höheren Satz darf nicht mehr als 50 % des überstoßenden Betrags betragen. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.

10-Jahres-Regel bei Schenkungen

Wer rechtzeitig schenkt, kann den Freibetrag alle 10 Jahre neu nutzen. Eine Schenkung von Mutter an Tochter über 400.000 € im Jahr 2026 verbraucht den Freibetrag — eine zweite Schenkung gleicher Höhe wird steuerfrei erst ab 2036. Für viele Coburger Familien lohnt sich die langfristige Übertragungs-Planung.

Wichtig in Coburg

  • Erbschaftssteuer ist bundeseinheitlich — keine Bayern-Ermäßigung.
  • Finanzamt-Bewertung typisch nahe Marktwert (Vergleichsverfahren).
  • Bei strittiger Bewertung: Sachverständigen-Gutachten beauftragen (500–1.500 €).
  • Erbe meldet 3 Monate nach Kenntnis beim Finanzamt (§30 ErbStG).

Freibeträge auf einen Blick

Ehegatte500.000 €
Kind400.000 €
Enkel (E. tot)400.000 €
Enkel (E. leben)200.000 €
Eltern (Erbfall)100.000 €
Geschwister20.000 €
Sonstige20.000 €

Stand 2026 — Freibeträge sind seit 2009 unverändert.

Schritte nach Erbfall

  1. 1. Erbschein beim Nachlassgericht (Amtsgericht Coburg)
  2. 2. Anzeige beim Finanzamt binnen 3 Monaten (§30)
  3. 3. Bewertung der Immobilie (Verkehrswert)
  4. 4. Entscheidung: Behalten / Selbstnutzen / Verkaufen
  5. 5. GEG-Pflichten ggf. binnen 2 Jahren erfüllen