IMMOBILIENMARKT COBURG
Tool für Verkäufer, Käufer & Mieter

Wohnflächen-Rechner nach WoFlV

Wieviel Wohnfläche zählt wirklich? Dachschrägen, Balkone, Wintergärten und Keller werden nach der Wohnflächenverordnung unterschiedlich angerechnet. Eine Abweichung von mehr als 10 %zwischen Inseratsfläche und tatsächlicher Wohnfläche berechtigt nach BGH-Rechtsprechung zu Mietminderung oder Kaufpreis-Anpassung.

Räume und Flächen
  • 100 % anrechenbar. Standardraum mit lichter Höhe ≥ 2 m.

  • 100 % anrechenbar. Standardraum mit lichter Höhe ≥ 2 m.

  • 100 % anrechenbar. Standardraum mit lichter Höhe ≥ 2 m.

  • 100 % anrechenbar. Standardraum mit lichter Höhe ≥ 2 m.

  • 100 % anrechenbar. Standardraum mit lichter Höhe ≥ 2 m.

  • 100 % anrechenbar. Standardraum mit lichter Höhe ≥ 2 m.

  • 25 % anrechenbar — bei besonders hochwertiger Lage bis 50 % (§4 (4) WoFlV).

Raum hinzufügen

Vergleich mit Inserat

Bei Abweichung > 10 % nach BGH-Rechtsprechung: Mietminderung / Kaufpreisanpassung möglich.

Rohflächen-Summe

87,0

alle eingegebenen Flächen

Anrechenbar WoFlV

82,5

korrekte Wohnfläche

Aufstellung nach WoFlV
RaumTypRoh m²% WoFlVAnrechenbar
WohnzimmerWohnraum28,0100 %28,00
SchlafzimmerWohnraum16,0100 %16,00
KinderzimmerWohnraum12,0100 %12,00
KücheWohnraum10,0100 %10,00
BadWohnraum7,0100 %7,00
FlurWohnraum8,0100 %8,00
BalkonBalkon / Loggia6,025 %1,50
Wohnfläche nach WoFlV87,082,50

Wohnflächenverordnung — die wichtigsten Regeln

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004 verbindlich, was zur Wohnfläche zählt. Vor 2004 galt die zweite Berechnungsverordnung (II. BV), die noch in alten Mietverträgen vorkommt. Bei Streit gilt die WoFlV als anerkannter Standard.

Dachschrägen — die 50-/100-Regel

§4 Nr. 2 WoFlV: Bereiche mit Raumhöhe ≥ 2 m zählen zu 100 %, Bereiche mit 1–2 m zu 50 %, Bereiche unter 1 m zu 0 %. Praktisch: Bei einem 30 m²-Dachzimmer mit 60 % zu 100 %-Höhe und 40 % zu 50 %-Höhe ergibt sich 18 + 6 = 24 m² anrechenbar.

Balkone, Loggien, Terrassen — 25/50 %

§4 Nr. 4 WoFlV: Standard 25 %, „bei besonders hochwertiger Lage" bis 50 %. Überdachte Loggien werden in der Praxis fast immer mit 50 % gerechnet — bei freistehenden offenen Balkonen meist 25 %.

Keller — fast immer 0 %

Keller, Heizungs-, Hauswirtschafts- und Abstellräume zählen nicht zur Wohnfläche — auch wenn sie gefliest und beheizt sind. Ausnahme: Wenn der Keller im Bauantrag als Wohnraum genehmigt wurde, eine lichte Höhe ≥ 2 m, ausreichend Tageslicht und Heizung hat.

Wann ist die 10 %-Grenze relevant?

Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden: Eine Wohnflächenabweichung von mehr als 10 % zur vertraglich vereinbarten Fläche stellt einen Mangel dar. Mieter dürfen die Miete entsprechend mindern (Urteil VIII ZR 192/03), Käufer können den Kaufpreis nach §434 BGB anpassen oder bei Arglist zurücktreten.

Anrechnungs-Faktoren WoFlV

Wohnraum100 %
Dachschräge / Schrägen-Bereich50 %
Balkon / Loggia25 %
Balkon / Loggia50 %
Terrasse25 %
Wintergarten50 %
Wintergarten100 %
Keller mit Hobby-/Wohnnutzung100 %
Keller0 %
Schwimmbad / Sauna0 %

Hilfreich

  • Bei Dachschrägen: Bereich unter 1 m gilt als „nicht nutzbar".
  • Im Inserat: Wohnfläche immer nach WoFlV angeben — sonst Risiko §434 BGB.
  • Aufmaß durch Architekt 100–300 € in Coburg.