Mieterhöhungs-Check Coburg
Ist eine Mieterhöhung zulässig? Prüfe in 60 Sekunden: Kappungsgrenze §558 BGB (20 % in 3 Jahren), ortsübliche Vergleichsmiete in deinem Coburger Stadtteil, Mindestwartezeiten und die vier Erhöhungsformen (Vergleichsmiete, Index, Staffel, Modernisierung).
Mindestens 1 Jahr Wartezeit erforderlich.
Für Kappungsgrenze-Berechnung.
Mieterhöhung in Coburg — was du wissen musst
Coburg hat keinen qualifizierten Mietspiegel nach §558d BGB. Vermieter müssen die ortsübliche Vergleichsmiete daher mit 3 Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten oder einer einfachen Mietspiegel-Auswertung begründen. Die Mieten auf immobilienmarkt-coburg.de basieren auf eigener Auswertung von ImmoScout24- und Immowelt-Daten Q1 2026 — eine Orientierungsbasis, kein qualifizierter Mietspiegel.
Wann ist Coburg ein „angespannter Wohnungsmarkt"?
Stand 2026 ist Coburg nicht in der Bayerischen Mieterschutzverordnung als angespannter Markt gelistet — daher gilt die 20 %-Kappungsgrenze, nicht die 15 %-Variante. Sollte sich das ändern (vor allem mit Blick auf die Hochschule und Hauptstadt-Pendler), greift automatisch die strengere Regel.
Modernisierungsumlage richtig berechnen
Vermieter dürfen 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Kaltmiete umlegen (§559 BGB) — gekappt bei 3 €/m² bzw. 2 €/m² in 6 Jahren. Heizungstausch, Dämmung, Fenstertausch fallen darunter. Die Modernisierung muss 3 Monate vor Beginn schriftlich angekündigt werden, mit Kostenaufstellung und Mieterhöhungs-Berechnung.
Wichtige Fristen
- 12 Monate Wartezeit nach Mietbeginn / letzter Erhöhung
- 2 Monate Überlegungsfrist für Mieter (§558b)
- 3 Monate für Klage auf Zustimmung bei Schweigen
- 3 Monate Vorab-Ankündigung bei Modernisierung (§555c)
Stadtteil-Mieten Coburg
Ø Kaltmiete €/m², Stand Q2 2026